Besucherreglement
Besucherreglement für die Museen der Stadt Ypern
konkret für
das In Flanders Fields Museum (IFFM)
das Ypern Museum (YM)
das Museum Merghelynck (MM)
Artikel 1
Wenn Sie eine Eintrittskarte kaufen oder gratis ein Museum besuchen, erklären Sie sich automatisch
mit den Besuchsbedingungen der Museen Ypern einverstanden. Nachfolgend werden die Rechte und
Pflichten des Museums sowie auch der Besucher beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass ein
Besucher des Museums diese Hausordnung kennt und befolgt.
Artikel 2
Um die Museumssäle zu besuchen, müssen Sie über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Wenn einige
Ausstellungssäle nicht zugänglich sind, verleiht dies keinen Anspruch auf eine vollständige oder
teilweise Rückerstattung Ihrer Eintrittskarte.
Artikel 3
Im IFFM und im YM gibt es Schließfächer, die mit einer Münze verwendet werden können. Die
Museen Ypern haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Im IFFM stehen für große
Gruppen einige große Schließfächer zur Verfügung. Es wird eine Kaution von 10 EUR für den Schlüssel
verlangt. Nach der Schließungszeit werden nicht abgeholte Gegenstände als Fundgegenstände
betrachtet.
Artikel 4
Es ist verboten, beim Betreten der Ausstellungssäle folgendes bei sich zu haben:
- Handgepäck, das größer als 34 x 22 cm ist;
- Beförderungsmittel, mit Ausnahme von Rollstühlen, Kinderwagen, Buggys und Rollatoren;
- Babytragetaschen zum Tragen auf dem Rücken und Rücksäcke mit einer Größe von mehr als
34 x 22 cm; - Spazierstöcke, deren Ende nicht geschützt ist und Regenschirme, Capes und Mäntel, die Besucher nicht über dem Arm oder auf den Schultern tragen können;
- Gegenstände, die durch den Zweck, für den sie verwendet werden oder aufgrund ihrer
Eigenschaften ein Risiko für die Sicherheit von Personen, Kunstwerken oder Gebäude
darstellen können; - (Haus-)Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden;
- Lebensmittel und Getränke;
- persönliche Klappstühle, außer wenn sie von Behinderten verwendet werden, die dafür eine
Genehmigung haben.
Kleine Rücksäcke sind zulässig, unter der Voraussetzung, dass sie nicht größer sind als Handgepäck
(34 x 22 cm). Sie müssen jedoch an der Hand und nicht auf dem Rücken getragen werden.
Die ist eine nicht limitative Liste. Das Personal kann urteilen, ob ein Gegenstand zum
Museumsbesuch mitgenommen werden kann oder nicht.
Artikel 5
Aus Sicherheitsgründen kann das Wachpersonal die Besucher bitten, ihre Taschen und Rucksäcke zu
öffnen und den Inhalt zu zeigen. Die Besucher müssen stets die Anweisungen des Museumspersonals
befolgen.
Artikel 6
Der Besucher bekommt keinen Zugang zum Museumskomplex, wenn sich herausstellt, dass:
- der Besucher offensichtlich unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder damit gleichgestellten
Stoffen verkehrt; - der Besucher offensichtlich die Ordnung stört oder die Absicht hat, die Ordnung zu stören;
- sich der Besucher offensichtlich weigert, sich gemäß den von Museen Ypern erstellten
Richtlinien, Anweisungen, Hausregeln oder Umgangsformen zu verhalten; - der Besucher das Museum barfuß und/oder mit freiem Oberkörper betreten möchte;
- der Besucher im Besitz gesetzlich verbotener oder gefährlicher Güter, Materialien oder
Gegenständen ist, wie beispielsweise: Feuerwerk, Gläser und Dosen, Transparente mit – nach
Meinung des Museums – diskriminierenden oder provozierenden Texten, Ketten, Feuer-,
Schlag-, Stich- oder Störwaffen oder andere Gegenstände, die als Waffen verwendet werden
können, um die Ordnung zu stören.
Artikel 7
Kinder müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Eltern, Begleiter oder Lehrer von
Kindern/Gruppen sind für das Verhalten der von ihnen begleiteten Personen verantwortlich.
Gruppenbesuche erfolgen unter Begleitung des Gruppenverantwortlichen, der auf die Einhaltung des
Besucherreglements achtet. Der Verantwortliche meldet sich am Empfang an. Er erhält ein
selbstklebendes Badge, das er während des gesamten Besuchs sichtbar tragen muss. Die
Gruppenverantwortlichen bleiben während des Besuchs der Gruppe im Museum.
Artikel 8
Führungen in den Museen dürfen ausschließlich von den Führern ausgeführt werden, die von den
Museen Ypern angestellt sind. Im IFFM und YM wird obligatorisch das 'Stille Führungssystem'
verwendet. Im MM ist dies nicht der Fall, wobei jedoch alle Gruppenmitglieder in der Nähe des
Führers bleiben. Die Anweisungen der Museumsführer müssen strikt befolgt werden.
Artikel 9
Im Museum ist es u.a. verboten:
- dem Kunstwerk zu nahe zu kommen (weniger als 60 cm), die ausgestellten Objekte zu
berühren, mit einem Gegenstand auf die Kunstwerke zu zeigen; sich an die Mauern
anzulehnen, zu laufen, einander zu drängeln, zu rutschen oder zu klettern und auf den
Bänken zu liegen; - andere Besucher vorsätzlich und langfristig zu stören und die Durchgänge und Ausgänge
zu behindern, insbesondere durch Sitzen auf den Treppen; - zu rauchen;
- Getränke/Flüssigkeiten in einem Glas oder einer Dose oder anderen Verpackungsmitteln
mitzunehmen, außer wenn die Notwendigkeit mittels einer Bescheinigung eines diplomierten
Arztes nachgewiesen werden kann; - in den Warteräumen am Anfang und Ende des Museumsbereichs zu essen oder zu
picknicken; - Mobiltelefone, Audioplayer oder andere Lärmquellen zu verwenden;
- laut zu sprechen und/oder zu rufen, sodass andere Besucher gestört werden;
- Handel zu treiben, Reklame zu machen, Propaganda zu führen oder zu Personen
anzuwerben; - Foto-, Video- und Filmaufnahmen anzufertigen, bei denen Lampen, Blitzgeräte und Stative
verwendet werden, ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von Museen Ypern
eingeholt zu haben; - Ferner ist es verboten, ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung der Museen Ypern
Foto-, Video- und Filmaufnahme zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen, ungeachtet der
Form und des Mediums, einschließlich elektronischer Medien. Die Museen Ypern
übernehmen keinerlei Verantwortung für das Erscheinen von Fotomaterial ohne die dafür
erteilte Zustimmung.
Bei einem Verstoß gegen die obengenannten Richtlinien kann das Personal intervenieren.
Artikel 10
Außer im Fall gegenteiliger Angaben (beispielsweise bei einem speziellen Stück der Sammlung) kann
der Besucher während der Öffnungszeiten ohne Blitz oder Stativ zu privaten Zwecken in den Sälen
der Dauerausstellung fotografieren oder filmen. Dabei dürfen andere Besucher weder behindert
noch gestört werden.
Artikel 11
Bei jedem unrechtmäßigen oder unregelmäßigen Ereignis können entsprechende Maßnahmen
getroffen werden, insbesondere die Schließung der Eingänge und die Kontrolle der Ausgänge. Das
bedeutet, dass von den Besuchern erwartet wird, dass sie im Museum bleiben, bis die zuständigen
Behörden vor Ort eintreffen.
Artikel 12
Bei einer zu großen Menschenansammlung, bei Unruhen oder Naturkatastrophen, die die Sicherheit
von Personen, Kunstwerken oder Gütern in Gefahr bringen können, kann beschlossen werden, das
Museum teilweise oder vollständig zu schließen oder die Öffnungszeiten zu ändern.
Artikel 13
Der Besucher hat keinen Ersatzanspruch u.a. in folgenden Situationen, die niemals zu einer
Schadenersatzpflicht des Museums gegenüber dem Besucher führen:
- der teilweisen Schließung des Museums, unter anderem in Folge des Aufbaus oder Abbaus
von Ausstellungen; - durch andere Besucher verursachte Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, unter anderem
Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten und Diebstahl; - durch Instandhaltungsarbeiten verursachte Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, unter
anderem bei einem Umbau oder einer (erneuten) Einrichtung von Räumlichkeiten; - durch Funktionsstörungen von Museumseinrichtungen verursachte Belästigungen oder
Unannehmlichkeiten.
Artikel 14
Der Besucher von kann Beschwerden, Verbesserungsvorschläge und Anträge auf Rückerstattung von
Eintrittsgeldern schriftlich einreichen. Zu diesem Zweck gibt es ein Beschwerde- und
Anregungsformular, das am Empfang erhältlich ist.
Beschwerden über die Museen Ypern müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Besuch
schriftlich oder per E-Mail an die Museen Ypern gerichtet werden. Beschwerden nach dieser Frist
werden nicht behandelt.
Die Museen Ypern untersuchen die Beschwerde und beantworten sie schriftlich innerhalb von 30
Tagen nach deren Eingang. Wenn die Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
ist, wird der Beschwerdeführer darüber informiert und ihm das vermutliche Antwortdatum
mitgeteilt. Wenn die Museen Ypern die Beschwerde für begründet erachten, wird die Eintrittskarte
rückerstattet.
Die Rückerstattung ist ausschließlich nach Vorlage des originalen Kassenbons und nur dann möglich,
wenn der diesbezügliche Antrag innerhalb von vier Wochen nach dem Besuch bei Museen Ypern
eingereicht wurde. Eine Rückerstattung ist nicht möglich für Beschwerden, die sich auf folgendes
beziehen:
- mangelnde Sichtbarkeit von Gegenständen aus der Dauersammlung der Museen Ypern;
- die teilweise Schließung des Museumskomplexes, unter anderem in Folge des Aufbaus oder
Abbaus von Ausstellungen; - durch andere Besucher verursachte Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, unter anderem
Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl und Übergriffe.
Artikel 15
Die Weigerung, die Bestimmungen dieses Reglements zu befolgen, hat die unmittelbare Verweisung
aus dem Museum zur Folge.
Artikel 16
Gegenstände, die von einem Besucher im Museumskomplex gefunden wurden, können am Empfang
des Museums abgegeben werden. Das Museum wird sein Möglichstes unternehmen, um den
Fundgegenstand an seine Eigentümer zurückzugeben. Wertgegenstände, deren Eigentümer oder
Anspruchsberechtigter nicht gefunden werden kann, werden nach 6 Monaten der Polizei übergeben.
Artikel 17
Es ist möglich, dass ein Besucher während des Museumsbesuchs vom Museum fotografiert oder
gefilmt wird. Diese Aufnahmen können in der Kommunikation der Museen verwendet werden. Die
Besucher werden gebeten, Beschwerden unverzüglich beim entsprechenden Fotografen oder
Kameramann zu melden. An den meisten Standorten der Museen Ypern besteht zudem eine
permanente Kameraüberwachung.
Artikel 18
Ein Besuch des Belfrieds ist vom IFFM aus nach Zahlung eines Zuschlags zur Eintrittskarte möglich.
Die Besteigung des Belfrieds stellt eine körperliche Anstrengung dar und erfolgt auf eigenes Risiko.
Artikel 19
Dieses Besucherreglement unterliegt dem belgischen Recht.
Genehmigt bei der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2018.